Wegen Beteiligung an einer Blockade der Stadtautobahn in Marburg 2006 sind Max Fuhrmann, Philipp Ramezani und Lena Behrendes angeklagt. Bisher lautete der Vorwurf gegen die drei Uni Marburg Nötigung.
Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass der Richter zudem eine kurzzeitige Freiheitsstrafe als Sanktion in Erwägung zieht. Die Begründung: Straßenblockaden seien unter den Studierenden in Mode gekommen. Er nennt die Blockaden willkürlich und bezeichnet die von ihm vorgeschlagene Sanktion als Mittel zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.
Diese Aussagen deuten darauf hin, dass es zumindest auf der momentanen Verhandlungsebene keinen fairen Prozess geben wird. Unikanzler Friedhelm Nonne macht sich zurecht Sorgen: "Wenn es in der Folge (einer Verurteilung, womöglich mit einer Freiheitsstrafe) zu einem Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit unserer Justiz unter Studierenden und in der Bevölkerung kommen würde, wäre dadurch sicherlich mehr Schaden angerichtet als durch die Protestaktionen der Studierenden auf der Schnellstraße."
"Es ist ein Skandal, dass drei Studierende willkürlich herausgegriffen werden und an ihnen offenkundig ein Exempel statuiert werden soll", empört sich Carmen Ludwig, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen. „Wir fordern und erwarten weiterhin die Einstellung des Verfahrens. Die Studierenden und Schüler und Schülerinnen haben in Hessen zu recht gegen das unsoziale und verfassungswidrige Gebührengesetz protestiert und sind nicht aus Jux und Dollerei auf die Straße gegangen. Vielmehr geht es für viele Studierende, Schülerinnen und Schüler um ihre Zukunft und die berufliche Existenz, die durch die Einführung der Studiengebühren gefährdet wird.“ Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Angeklagten
Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass der Richter zudem eine kurzzeitige Freiheitsstrafe als Sanktion in Erwägung zieht. Die Begründung: Straßenblockaden seien unter den Studierenden in Mode gekommen. Er nennt die Blockaden willkürlich und bezeichnet die von ihm vorgeschlagene Sanktion als Mittel zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.
Diese Aussagen deuten darauf hin, dass es zumindest auf der momentanen Verhandlungsebene keinen fairen Prozess geben wird. Unikanzler Friedhelm Nonne macht sich zurecht Sorgen: "Wenn es in der Folge (einer Verurteilung, womöglich mit einer Freiheitsstrafe) zu einem Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit unserer Justiz unter Studierenden und in der Bevölkerung kommen würde, wäre dadurch sicherlich mehr Schaden angerichtet als durch die Protestaktionen der Studierenden auf der Schnellstraße."
"Es ist ein Skandal, dass drei Studierende willkürlich herausgegriffen werden und an ihnen offenkundig ein Exempel statuiert werden soll", empört sich Carmen Ludwig, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen. „Wir fordern und erwarten weiterhin die Einstellung des Verfahrens. Die Studierenden und Schüler und Schülerinnen haben in Hessen zu recht gegen das unsoziale und verfassungswidrige Gebührengesetz protestiert und sind nicht aus Jux und Dollerei auf die Straße gegangen. Vielmehr geht es für viele Studierende, Schülerinnen und Schüler um ihre Zukunft und die berufliche Existenz, die durch die Einführung der Studiengebühren gefährdet wird.“ Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Angeklagten
Kommt zur Verhandlung im Amtsgericht Marburg !
Am Montag, den 6. August, um 11:15 Uhr in der Unistraße 48, Raum 154
(Dort gibt´s ab 10 Uhr Frühstück)
Betroffen sind drei, gemeint sind alle!
Am Montag, den 6. August, um 11:15 Uhr in der Unistraße 48, Raum 154
(Dort gibt´s ab 10 Uhr Frühstück)
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