Der Kampf um Studiengebühren in Hessen geht weiter: Nach der zweiten Lesung des Gesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren und den Wirren um den Formfehler im Gesetztestext, der auf verbissene Reaktionen der Studierenden stieß und eine dritte Lesung in der Sommerpause am 17. Juni nötig macht, hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen Studiengebühren mit einer knappen 6:5-Mehrheit für verfassungskonform erklärt. Die vollständige Urteilsbegründung findet sich hier. Eine Einschätzung aus studentischer Sicht kann bei uebergebuehr.de gelesen werden. Desweiteren beleuchtet z.B. SPON einige wesentliche Aspekte der aktuellen Auseinandersetzungen.
Kurzum: Die Studierenbewegung hat weiterhin alle Hände voll zu tun.
Update 12.6. 0:20 Uhr
Einen kritischen Artikel gibt es auf der heutigen jW-Titelseite.
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