17. August 2007

Angriffskriege vorbereiten...

ist in der BRD verboten. Allerdings ist es durch eine Eigenart des Strafrechts nicht verboten, einen Angriffskrieg zu FÜHREN, was sich eigentlich logischerweise aus dem Verbot der Kriegsvorbereitung von deutschem Boden aus ergibt. Um diese Lücke im Strafrecht zu schließen, hat ein Jurastudent eine Petition entworfen, die noch viele MitunterzeichnerInnen benötigt. Also macht mit!

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